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Lernen
Auftrag der Werkstatt ist die Eingliederung von Menschen mit Behinderung
in das Arbeitsleben. Ein Mittel dazu ist die angemessene berufliche Bildung
(§54 SchwbG), welche arbeitsbegleitend erfolgt. Sie findet als berufliche
Erstausbildung im Berufsbildungsbereich und als Weiterbildung in den arbeitsbegleitenden
Maßnahmen statt.
Der Berufsbildungsbereich gliedert sich in einen Grundkurs und einen Aufbaukurs.
Die berufliche Erstausbildung in unserem Unternehmen orientiert sich an
Basiskompetenzen und dient damit der Entwicklung von zukunftsfähigen
Schlüsselqualifikationen, die unterteilt werden können in:
Fachkompetenz
Sozialkompetenz
Individualkompetenz
Methodenkompetenz
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